Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden sie eine Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache.
Hier geht es zum Erklärvideo der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik der Freien Hansestadt Bremen

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.weltfrauentag-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF).

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17. Januar 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

Barriere: Übersetzung in leichte Sprache sowie Gebärdensprache nicht vorhanden.

Beschreibung: Eine Übersetzung in leichte Sprache sowie in Gebärdensprache fehlt bisher.

Maßnahmen: Beide Übersetzungen stehen auf der Agenda der Pressestelle der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). Die Umsetzung wird noch Zeit in Anspruch nehmen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 12. Januar 2024 erstellt oder überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Susanne Gieffers
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49 421 361 6050
presse[ät]frauen.bremen.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.